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Wie Waren verschifft werden müssen oder können, hängt oftmals vom sogenannten Akkreditiv ab. Unser Logistik-Spezialist Philipp Küffner erklärt, was es zu beachten gilt.
Das Akkreditiv ist eine Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Kunden und seiner Bank sowie dem Consignee, also dem Empfänger, und seiner Bank. Unter anderem ist im Akkreditiv das „Latest date of shipment“ festgehalten. „Das ist der Zeitpunkt, an dem die Waren spätestens verschifft werden müssen“, erklärt Philipp Küffner, stellvertretender Niederlassungsleiter unseres Bremer Büros. „Dabei ist das Datum, an dem die Ware an Bord eines Schiffes geladen wird, ausschlaggebend. Der Reeder bestätigt die Übernahme der Waren an Bord dann mit einem Bordkonnossement – Stichwort Shipped on board.“
Es ist ratsam zu prüfen, ob ein Zielhafen direkt angefahren wird oder nicht.
Ein weiterer Teil eines Akkreditivs ist eine Vereinbarung darüber, ob Umladungen und/oder Teillieferungen von Sendungen zulässig sind oder nicht. In diesem Punkt ist es ratsam, sich bereits vor der Eröffnung eines Akkreditivs einen Logistiker „ins Boot zu holen“, um zu prüfen, was mit Blick auf das jeweilige Fahrtgebiet möglich ist und was nicht. „Wird beispielsweise ein Zielhafen nicht direkt angefahren, müssen Waren umgeladen und weiter verschifft werden. Ist das laut Akkreditiv nicht zulässig, kommt es zu Verzögerungen, die nicht nur Geld, sondern auch Zeit kosten“, so unser Logistik-Spezialist.
Weitere Anforderungen durch Zertifikate
Auch verschiedene Zertifikate können im Akkreditiv gefordert sein, die von einem Experten, bestenfalls vor der Eröffnung, auf Machbarkeit geprüft werden sollten. „Solche Zertifikate stellen besondere Forderungen, wie beispielsweise ein maximales Schiffsalter“, so Philipp Küffner. „Wir können prüfen, inwiefern solche Forderungen im Markt realisierbar sind.“
2. März 2018